Der ländliche Zentralort liegt etwa 14 km nordöstlich von Husum an der Bundesstraße 200 von Husum nach Flensburg. Viöl (dänisch: Fjolde, nordfriesisch: Fjåål, plattdeutsch: Viööl) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz des Amtes Viöl
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
2243 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25884
Vorwahl
04843
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackebroe, Bohmstedtfeld, Boxlund, Boxlundfeld, Eckstock, Hochviöl, Hochviölberg, Hochviölfeld, Hoxtrup, Kragelund, Lurup, Norstedtfeld, Spinkebüll, Viölfeld
Adressen:
1. Gemeinde Viöl
Hauptstraße 1
25365 Viöl
2. Amtsgericht Itzehoe
Am Schloß 1
25524 Itzehoe
3. Kreisverwaltung Steinburg
Am Schloß 4
25524 Itzehoe
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.