Waidhaus (oberpfälzisch „Woihaus“) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab an der Grenze zu Tschechien.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92726
Vorwahl
09652
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Berghaus, Birklohe, Frankenreuth, Grafenau, Hagendorf, Khmhle, Marxmhle, Oberströbl, ™dkhrieth, Papiermhle, Pfälzerhof, Reichenau, Reinhardsrieth, Berghaus, Birklohe, Frankenreuth, Grafenau, Hagendorf, Kühmühle, Marxmühle, Oberströbl, Ödkührieth, Papiermühle, Pfälzerhof, Reichenau, Reinhardsrieth
Adressen:
1. Markt Waidhaus
Hauptstraße 1
92726 Waidhaus
2. Gemeinde Waidhaus
Am Sportplatz 4
92726 Waidhaus
3. Bürgeramt Waidhaus
Rathausplatz 2
92726 Waidhaus
Gemeinde Waidhaus – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.