Waidhaus (oberpfälzisch „Woihaus“) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab an der Grenze zu Tschechien.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92726
Vorwahl
09652
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Berghaus, Birklohe, Frankenreuth, Grafenau, Hagendorf, Khmhle, Marxmhle, Oberströbl, ™dkhrieth, Papiermhle, Pfälzerhof, Reichenau, Reinhardsrieth, Berghaus, Birklohe, Frankenreuth, Grafenau, Hagendorf, Kühmühle, Marxmühle, Oberströbl, Ödkührieth, Papiermühle, Pfälzerhof, Reichenau, Reinhardsrieth
Adressen:
1. Markt Waidhaus
Hauptstraße 1
92726 Waidhaus
2. Gemeinde Waidhaus
Am Sportplatz 4
92726 Waidhaus
3. Bürgeramt Waidhaus
Rathausplatz 2
92726 Waidhaus
Gemeinde Waidhaus – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.