Waldenburg ist eine Stadt im Norden des sächsischen Landkreises Zwickau
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
4027 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08396
Vorwahl
037608
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buchhaus, Fasanenmhle, Fischhaus, Goldbach, Großlindig, Hohenau, Kleinlindig, Laurach, Löcherholz, Neumhle, Obermhle, Obersteinbach, Rebbigshof, Sailach, Streithof, Tommelhardt, Untermhle, Waldsall, Ziegelhtte, Buchhaus, Fasanenmühle, Fischhaus, Goldbach, Großlindig, Hohenau, Kleinlindig, Laurach, Löcherholz, Neumühle, Obermühle, Obersteinbach, Rebbigshof, Sailach, Streithof, Tommelhardt, Untermühle, Waldsall, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg
2. Bauamt Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg
3. Bürgeramt Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung