Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Walkertshofen

Walkertshofen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stauden mit Sitz in Langenneufnach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1134 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86877
Vorwahl
08239
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstraße 4, 86877 Walkertshofen
Bahnhofstraße 4, 86877 Walkertshofen 86877 Bayern DE
Website
Ortsteile
Gumpenweiler, Heiblhof, Hölden, Hötzelsdorf, Maiersdorf, Oberrothan, Schweizerhof, Gumpenweiler, Heiblhof, Hölden, Hötzelsdorf, Maiersdorf, Oberrothan, Schweizerhof
Adressen:
1. Gemeinde Walkertshofen
Hauptstraße 1
86860 Walkertshofen

2. Landratsamt Augsburg
Prinzregentenstraße 5
86150 Augsburg

3. Finanzamt Augsburg-Land
Bahnhofstraße 5
86156 Augsburg
Gemeinde Walkertshofen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung