Sie ist Teil der Region Oberes Rodachtal und ist vor allem durch die Flößerei bekannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2573 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96346
Vorwahlen
09262, 09289
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dörnach, Erlabrck, Forstloh, Hammer, Neumhle, Oberwellesmhle, Remitzhof, Schnabrichsmhle, Unterwellesmhle, Wallenfels, Wellesbach, Wellesberg, Dörnach, Erlabrück, Forstloh, Hammer, Neumühle, Oberwellesmühle, Remitzhof, Schnabrichsmühle, Stumpfenschneidmühle, Unterwellesmühle, Wellesbach, Wellesberg
Adressen:
1. Gemeinde Wallenfels, Hauptstraße 1, 96346 Wallenfels
2. Stadtverwaltung Kronach, Hauptstraße 19, 96317 Kronach
3. Landratsamt Kronach, Ludwigstraße 2, 96317 Kronach
Gemeinde Wallenfels – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.