Steinwiesen ist eine Marktgemeinde im oberfränkischen Landkreis Kronach in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96349
Vorwahlen
09262, 09260, 09267
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Hubertushöhe, Ködelberg, Kbelberg, Langenau, Leitsch, Neuengrn, Schindelthal, Stengelshof, Wetthof, Wolfersgrn, Hubertushöhe, Ködelberg, Kübelberg, Langenau, Leitsch, Neuengrün, Schindelthal, Stengelshof, Wetthof, Wolfersgrün
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Steinwiesen
Hauptstraße 1
95100 Steinwiesen
2. Rathaus Steinwiesen
Hauptstraße 1
95100 Steinwiesen
3. Finanzamt Kronach
Am Schießplatz 4
96317 Kronach
Gemeinde Steinwiesen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.