Steinwiesen ist eine Marktgemeinde im oberfränkischen Landkreis Kronach in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96349
Vorwahlen
09262, 09260, 09267
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Hubertushöhe, Ködelberg, Kbelberg, Langenau, Leitsch, Neuengrn, Schindelthal, Stengelshof, Wetthof, Wolfersgrn, Hubertushöhe, Ködelberg, Kübelberg, Langenau, Leitsch, Neuengrün, Schindelthal, Stengelshof, Wetthof, Wolfersgrün
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Steinwiesen
Hauptstraße 1
95100 Steinwiesen
2. Rathaus Steinwiesen
Hauptstraße 1
95100 Steinwiesen
3. Finanzamt Kronach
Am Schießplatz 4
96317 Kronach
Gemeinde Steinwiesen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.