Walpertskirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2172 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85469
Vorwahl
08122
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Au, Blumthal, Breitasch, Deuting, Englpolding, GraßbeimBartl, GraßamHolz, Graß, Gugging, Hallnberg, Hammersdorf, Hof, Holzstrogn, Kirchasch, Kolbing, Kuglern, Neufahrn, Niederhof, Oberhof, Operding, Papferding, Polzing, Radlding, Ringelsdorf, Schwabersberg, Urtl, Windshub, Au, Blumthal, Breitasch, Deuting, Englpolding, GraßbeimBartl, GraßamHolz, Graß, Gugging, Hallnberg, Hammersdorf, Hof, Holzstrogn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Walpertskirchen
Rathausplatz 1
85426 Walpertskirchen
2. Bürgeramt Walpertskirchen
Hauptstraße 12
85426 Walpertskirchen
3. Ordnungsamt Walpertskirchen
Gewerbegebiet 5
85426 Walpertskirchen
Gemeinde Walpertskirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.