Walpertskirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2172 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85469
Vorwahl
08122
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Au, Blumthal, Breitasch, Deuting, Englpolding, GraßbeimBartl, GraßamHolz, Graß, Gugging, Hallnberg, Hammersdorf, Hof, Holzstrogn, Kirchasch, Kolbing, Kuglern, Neufahrn, Niederhof, Oberhof, Operding, Papferding, Polzing, Radlding, Ringelsdorf, Schwabersberg, Urtl, Windshub, Au, Blumthal, Breitasch, Deuting, Englpolding, GraßbeimBartl, GraßamHolz, Graß, Gugging, Hallnberg, Hammersdorf, Hof, Holzstrogn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Walpertskirchen
Rathausplatz 1
85426 Walpertskirchen
2. Bürgeramt Walpertskirchen
Hauptstraße 12
85426 Walpertskirchen
3. Ordnungsamt Walpertskirchen
Gewerbegebiet 5
85426 Walpertskirchen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung