Walpertskirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2172 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85469
Vorwahl
08122
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Au, Blumthal, Breitasch, Deuting, Englpolding, GraßbeimBartl, GraßamHolz, Graß, Gugging, Hallnberg, Hammersdorf, Hof, Holzstrogn, Kirchasch, Kolbing, Kuglern, Neufahrn, Niederhof, Oberhof, Operding, Papferding, Polzing, Radlding, Ringelsdorf, Schwabersberg, Urtl, Windshub, Au, Blumthal, Breitasch, Deuting, Englpolding, GraßbeimBartl, GraßamHolz, Graß, Gugging, Hallnberg, Hammersdorf, Hof, Holzstrogn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Walpertskirchen
Rathausplatz 1
85426 Walpertskirchen
2. Bürgeramt Walpertskirchen
Hauptstraße 12
85426 Walpertskirchen
3. Ordnungsamt Walpertskirchen
Gewerbegebiet 5
85426 Walpertskirchen
Gemeinde Walpertskirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.