Warmensteinach ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Bayreuth
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2215 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95485
Vorwahl
09277
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Grenzhammer, Grenzhammer
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Warmensteinach
Hauptstraße 20
95485 Warmensteinach
2. Bauamt Stadt Bischofsgrün
Marktstraße 4
95358 Bischofsgrün
3. Landratsamt Bayreuth
Ludwigstraße 21
95444 Bayreuth
Gemeinde Warmensteinach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.