Wasserburg am Inn (amtlich: Wasserburg a.Inn) ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und liegt etwa 55 km östlich der bayerischen Landeshauptstadt München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.800 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83512
Vorwahl
08071
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Wasserburg am Inn
Langenbachstraße 1
83512 Wasserburg am Inn
Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft
Betriebsstelle Rosenheim
Münchener Straße 6
83022 Rosenheim
Umweltamt Wasserburg am Inn
Robert-Koch-Straße 8
83512 Wasserburg am Inn
Gemeinde Wasserburg am Inn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.