Tittmoning ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Traunstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5821 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84529
Vorwahl
08683
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abtenham, Allmoning, Alterfing, Ausang, Bergham, Biering, Dandlberg, Diepling, Elsenloh, Enichham, Froschham, Furth, Gramsam, Grassach, Großmhlthal, Guggenberg, Gunzenberg, Hainach, Hausmoning, Himmelreich, Hochhaus, Hörzing, Hof, Holzen, Holzhausen, Holzschnell, Holzweber, Kirchheim, Kobeln, Lanzing, Ledern, Lindach, Linerding, Lobing, Mayerhofen, Mittereich, Moosburg, Mooswinkeln, Mhlham, Murschall
Adressen:
1. Stadt Tittmoning, Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning
2. Ordnungsamt Tittmoning, Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning
3. Finanzamt Traunstein, Rosenheimer Str. 3, 83278 Traunstein
Gemeinde Tittmoning – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.