Weismain ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels im Norden des Freistaates Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96260
Vorwahlen
09575, 09576, 09220, 09504
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buckendorf, Fesselsdorf, Frankenberg, Geutenreuth, Görau, Herbstmhle, Kaspauer, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Neudorf, Niesten, Schammendorf, Schrepfersmhle, Schwarzmhle, Seubersdorf, Stoffelsmhle, Wohnsig, Wunkendorf, Buckendorf, Fesselsdorf, Frankenberg, Geutenreuth, Görau, Herbstmühle, Kaspauer, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Neudorf, Niesten, Schammendorf, Schrepfersmühle, Schwarzmühle, Seubersdorf, Stoffelsmühle, Wohnsig, Wunkendorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Weismain
Hauptstraße 37
96260 Weismain
2. Gemeindeverwaltung Weismain
Bahnhofstraße 1
96260 Weismain
3. Finanzamt Bamberg
Wörthstraße 20
96047 Bamberg
Gemeinde Weismain – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.