Weismain ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels im Norden des Freistaates Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96260
Vorwahlen
09575, 09576, 09220, 09504
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buckendorf, Fesselsdorf, Frankenberg, Geutenreuth, Görau, Herbstmhle, Kaspauer, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Neudorf, Niesten, Schammendorf, Schrepfersmhle, Schwarzmhle, Seubersdorf, Stoffelsmhle, Wohnsig, Wunkendorf, Buckendorf, Fesselsdorf, Frankenberg, Geutenreuth, Görau, Herbstmühle, Kaspauer, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Neudorf, Niesten, Schammendorf, Schrepfersmühle, Schwarzmühle, Seubersdorf, Stoffelsmühle, Wohnsig, Wunkendorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Weismain
Hauptstraße 37
96260 Weismain
2. Gemeindeverwaltung Weismain
Bahnhofstraße 1
96260 Weismain
3. Finanzamt Bamberg
Wörthstraße 20
96047 Bamberg
Gemeinde Weismain – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.