Weitnau ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
5360 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87480
Vorwahlen
08375, 08378
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bhl, Eisenbolz, Engelhirsch, Engelwarz, Ettensberg, Gerholz, Haslach, Hub, Leutfritz, Moos, Osterhofen, Rechtis, Rieder, Ritzenschattenhalb, Ritzensonnenhalb, Waltrams, Weilerle, Bühl, Eisenbolz, Engelhirsch, Engelwarz, Ettensberg, Gerholz, Haslach, Hub, Leutfritz, Moos, Osterhofen, Rechtis, Rieder, Ritzenschattenhalb, Ritzensonnenhalb, Waltrams, Weilerle
Adressen:
1. Gemeinde Weitnau, Hauptstraße 16, 87480 Weitnau
2. Landkreis Oberallgäu, An den Bachwiesen 2, 87527 Sonthofen
3. Rathaus Weitnau, Hauptstraße 16, 87480 Weitnau
Gemeinde Weitnau – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.