Weitnau ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
5360 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87480
Vorwahlen
08375, 08378
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bhl, Eisenbolz, Engelhirsch, Engelwarz, Ettensberg, Gerholz, Haslach, Hub, Leutfritz, Moos, Osterhofen, Rechtis, Rieder, Ritzenschattenhalb, Ritzensonnenhalb, Waltrams, Weilerle, Bühl, Eisenbolz, Engelhirsch, Engelwarz, Ettensberg, Gerholz, Haslach, Hub, Leutfritz, Moos, Osterhofen, Rechtis, Rieder, Ritzenschattenhalb, Ritzensonnenhalb, Waltrams, Weilerle
Adressen:
1. Gemeinde Weitnau, Hauptstraße 16, 87480 Weitnau
2. Landkreis Oberallgäu, An den Bachwiesen 2, 87527 Sonthofen
3. Rathaus Weitnau, Hauptstraße 16, 87480 Weitnau
Gemeinde Weitnau – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.