Wesselburen ist eine Stadt im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
3465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25764
Vorwahl
04833
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Balkhemm, Bojekammer, Fahrengreth, Hammweg, Hartenkröge, Hassenbttel, Hauberg, Hellschen, Hellschenerweg, Hödienwisch, Oken, Unterschaar, Balkhemm, Bojekammer, Fahrengreth, Hammweg, Hartenkröge, Hassenbüttel, Hauberg, Hellschen, Hellschenerweg, Hödienwisch, Oken, Unterschaar
Adressen:
1. Gemeindebüro Wesselburen
Am Rathaus 1
25764 Wesselburen
2. Ausländerbehörde Kreis Dithmarschen
Breite Straße 2
25761 Büsum
3. Standesamt Wesselburen
Am Rathaus 1
25764 Wesselburen
Gemeinde Wesselburen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.