Westerstede (niederdeutsch Westerstäe) ist die Kreisstadt des Landkreises Ammerland im Nordwesten Niedersachsens.
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
23.452 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26655
Vorwahlen
04488, 04409
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burgforde, Fikensolt, Flutter, Haarfurth, Halstrup, Hollriede, Hllstederesch, Hllstederfeld, Ihorst, Klamperesch, Neulanden, Westerstederfeld, Burgforde, Fikensolt, Flutter, Haarfurth, Halstrup, Hollriede, Hüllstederesch, Hüllstederfeld, Ihorst, Klamperesch, Neulanden, Westerstederfeld
Adressen:
1. Stadt Westerstede
Am Markt 1
26655 Westerstede
2. Landkreis Ammerland
Friedrichstraße 4
26655 Westerstede
3. Finanzamt Oldenburg
Bismarckstraße 10
26122 Oldenburg
Gemeinde Westerstede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.