Westerstede (niederdeutsch Westerstäe) ist die Kreisstadt des Landkreises Ammerland im Nordwesten Niedersachsens.
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
23.452 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26655
Vorwahlen
04488, 04409
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burgforde, Fikensolt, Flutter, Haarfurth, Halstrup, Hollriede, Hllstederesch, Hllstederfeld, Ihorst, Klamperesch, Neulanden, Westerstederfeld, Burgforde, Fikensolt, Flutter, Haarfurth, Halstrup, Hollriede, Hüllstederesch, Hüllstederfeld, Ihorst, Klamperesch, Neulanden, Westerstederfeld
Adressen:
1. Stadt Westerstede
Am Markt 1
26655 Westerstede
2. Landkreis Ammerland
Friedrichstraße 4
26655 Westerstede
3. Finanzamt Oldenburg
Bismarckstraße 10
26122 Oldenburg
Gemeinde Westerstede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.