Westerstede (niederdeutsch Westerstäe) ist die Kreisstadt des Landkreises Ammerland im Nordwesten Niedersachsens.
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
23.452 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26655
Vorwahlen
04488, 04409
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burgforde, Fikensolt, Flutter, Haarfurth, Halstrup, Hollriede, Hllstederesch, Hllstederfeld, Ihorst, Klamperesch, Neulanden, Westerstederfeld, Burgforde, Fikensolt, Flutter, Haarfurth, Halstrup, Hollriede, Hüllstederesch, Hüllstederfeld, Ihorst, Klamperesch, Neulanden, Westerstederfeld
Adressen:
1. Stadt Westerstede
Am Markt 1
26655 Westerstede
2. Landkreis Ammerland
Friedrichstraße 4
26655 Westerstede
3. Finanzamt Oldenburg
Bismarckstraße 10
26122 Oldenburg
Gemeinde Westerstede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.