Westerstede (niederdeutsch Westerstäe) ist die Kreisstadt des Landkreises Ammerland im Nordwesten Niedersachsens.
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
23.452 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26655
Vorwahlen
04488, 04409
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burgforde, Fikensolt, Flutter, Haarfurth, Halstrup, Hollriede, Hllstederesch, Hllstederfeld, Ihorst, Klamperesch, Neulanden, Westerstederfeld, Burgforde, Fikensolt, Flutter, Haarfurth, Halstrup, Hollriede, Hüllstederesch, Hüllstederfeld, Ihorst, Klamperesch, Neulanden, Westerstederfeld
Adressen:
1. Stadt Westerstede
Am Markt 1
26655 Westerstede
2. Landkreis Ammerland
Friedrichstraße 4
26655 Westerstede
3. Finanzamt Oldenburg
Bismarckstraße 10
26122 Oldenburg
Gemeinde Westerstede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.