Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wiehl

Wiehl ist eine Stadt im Oberbergischen Kreis im Regierungsbezirk Köln in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
25.088 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51674
Vorwahlen
02262, 02261 (Alferzhagen, Bomig, Marienhagen, Merkausen), 02296 (Angfurten, Bieberstein, Dreisbach teilw., Remperg)
Adresse der Stadtverwaltung
Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl
Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl 51674 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Alpe, Alperbrck, Angfurten, Bieberstein, Blasseifen, Bruch, Dahl, Dreisbach, Drespe, Drosselhardt, Feld, Heienbach, Hbender, Komp, Mennkausen, Monsau, Morkeptz, Mhlenschlade, Mhlhausen, Neuklef, Oberholzen, Pettseifen, Pfaffenberg, Remperg, Soelsiefen, Sotterbach, Volkenrath, Wald, Wolfskammer, Wlfringhausen, Alpe, Alperbrück, Angfurten, Bieberstein, Blasseifen, Bruch, Dahl, Dreisbach, Drespe, Drosselhardt
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wiehl
Hauptstraße 10
51674 Wiehl

2. Bürgerbüro Wiehl
Hauptstraße 10
51674 Wiehl

3. Ordnungsamt Wiehl
Hauptstraße 10
51674 Wiehl
Gemeinde Wiehl – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.