Wiesenfelden ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94344
Vorwahl
09966
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Augenthal, Bogenroith, Engelbarzell, Forstbrunn, Frath, Göttlingerhöfen, Großneundling, Großviecht, Gscheibtebuchen, Hagnhöfen, Hammermhl, Hauptenberg, Heilbrunn, Hirschberg, Hochhölzl, Hub, Jägershöfen, Kälberhof, Kesselboden, Kleinneundling, Kleinviecht, Kragenroth, Kragnmhl, Kuchlhof, Lehenbach, Neudeck, Neumhle, Neuweiher, Oberhof, Oberroith, ™d, ™denried, Pichlberg, Rohrloh, Roßmhle, Rothenberg, Rothenbrunn, StRupert, Schiederhof, Schönbrunn
Adressen:
1. Gemeinde Wiesenfelden, Rathausplatz 1, 94344 Wiesenfelden
2. Finanzamt Straubing, Rainerstraße 14, 94315 Straubing
3. Landratsamt Straubing-Bogen, Am Kellerberg 1, 94315 Straubing
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.