Wiesenfelden ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94344
Vorwahl
09966
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Augenthal, Bogenroith, Engelbarzell, Forstbrunn, Frath, Göttlingerhöfen, Großneundling, Großviecht, Gscheibtebuchen, Hagnhöfen, Hammermhl, Hauptenberg, Heilbrunn, Hirschberg, Hochhölzl, Hub, Jägershöfen, Kälberhof, Kesselboden, Kleinneundling, Kleinviecht, Kragenroth, Kragnmhl, Kuchlhof, Lehenbach, Neudeck, Neumhle, Neuweiher, Oberhof, Oberroith, ™d, ™denried, Pichlberg, Rohrloh, Roßmhle, Rothenberg, Rothenbrunn, StRupert, Schiederhof, Schönbrunn
Adressen:
1. Gemeinde Wiesenfelden, Rathausplatz 1, 94344 Wiesenfelden
2. Finanzamt Straubing, Rainerstraße 14, 94315 Straubing
3. Landratsamt Straubing-Bogen, Am Kellerberg 1, 94315 Straubing
Gemeinde Wiesenfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.