Schnelldorf ist eine Gemeinde im Landkreis Ansbach in Mittelfranken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
3656 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
91625, 74594Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
07950
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Grimmschwinden, Haundorf, Oberampfrach, Unterampfrach, Grimmschwinden, Haundorf, Oberampfrach, Unterampfrach
Adressen:
1. Gemeinde Schnelldorf
Hauptstraße 1
91625 Schnelldorf
2. Ordnungsamt Ansbach
Nürnberger Str. 8
91522 Ansbach
3. Landratsamt Ansbach
Promenade 2
91522 Ansbach
Gemeinde Schnelldorf – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.