Wildsteig ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
1326 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82409
Vorwahl
08867
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bichl, Hargenwies, Hausen, Holz, Ilchberg, Kreut, Linden, Morgenbach, Perau, Peustelsau, Rentschen, Schildschwaig, Schwaig, See, Soyermhle, Straubenbach, Unterbauern, Unterhäusern, Bichl, Hargenwies, Hausen, Holz, Ilchberg, Kreut, Linden, Morgenbach, Perau, Peustelsau, Rentschen, Schildschwaig, Schwaig, See, Soyermühle, Straubenbach, Unterbauern, Unterhäusern
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wildsteig, Hauptstraße 1, 86989 Wildsteig
2. Amtsgericht Weilheim, Kaiserstraße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Landratsamt Weilheim-Schongau, Münchener Str. 32, 82362 Weilheim in Oberbayern
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: 08:00 - 11:30
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: 08:00 - 11:30
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.