Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wistedt

Wistedt (niederdeutsch Wist) ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Harburg
Einwohner
1753 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21255
Vorwahl
04182
Adresse der Gemeinde
Am Brink 10, 21255 Wistedt
Am Brink 10, 21255 Wistedt 21255 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Avensermoor, Dreihausen, Everstorfermoor, Hofkoh, Quellen, Tiefenbruch, Tostedt-Land, Vaerloh, Wmme, Avensermoor, Dreihausen, Everstorfermoor, Hofkoh, Quellen, Tiefenbruch, Tostedt-Land, Vaerloh, Wümme
Adressen:
1. Gemeinde Wistedt
Am Ziegenberg 1
21279 Wistedt

2. Amtsgericht Buchholz in der Nordheide
Breite Straße 28
21244 Buchholz in der Nordheide

3. Landkreis Harburg
Winsener Str. 14
21423 Winsen (Luhe)
Gemeinde Wistedt – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.