Wistedt (niederdeutsch Wist) ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Harburg
Einwohner
1753 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21255
Vorwahl
04182
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Avensermoor, Dreihausen, Everstorfermoor, Hofkoh, Quellen, Tiefenbruch, Tostedt-Land, Vaerloh, Wmme, Avensermoor, Dreihausen, Everstorfermoor, Hofkoh, Quellen, Tiefenbruch, Tostedt-Land, Vaerloh, Wümme
Adressen:
1. Gemeinde Wistedt
Am Ziegenberg 1
21279 Wistedt
2. Amtsgericht Buchholz in der Nordheide
Breite Straße 28
21244 Buchholz in der Nordheide
3. Landkreis Harburg
Winsener Str. 14
21423 Winsen (Luhe)
Gemeinde Wistedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.