Wistedt (niederdeutsch Wist) ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Harburg
Einwohner
1753 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21255
Vorwahl
04182
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Avensermoor, Dreihausen, Everstorfermoor, Hofkoh, Quellen, Tiefenbruch, Tostedt-Land, Vaerloh, Wmme, Avensermoor, Dreihausen, Everstorfermoor, Hofkoh, Quellen, Tiefenbruch, Tostedt-Land, Vaerloh, Wümme
Adressen:
1. Gemeinde Wistedt
Am Ziegenberg 1
21279 Wistedt
2. Amtsgericht Buchholz in der Nordheide
Breite Straße 28
21244 Buchholz in der Nordheide
3. Landkreis Harburg
Winsener Str. 14
21423 Winsen (Luhe)
Gemeinde Wistedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.