Witzwort (dänisch: Vitsvort) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25889
Vorwahl
04864
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Alsenhof, Blockhaus, Fleudenberg, Flöhdorf, Heimoordeich, Heimoorkoog, Jordan, Kringelkrug, Moordeich, Nordende, Ohlfeld, Pinn, Reimersbude, Sand, Sandhak, Sden, Tartarenberg, Walldeich, Alsenhof, Blockhaus, Fleudenberg, Flöhdorf, Heimoordeich, Heimoorkoog, Jordan, Kringelkrug, Moordeich, Nordende, Ohlfeld, Pinn, Reimersbude, Sand, Sandhak, Süden, Tartarenberg, Walldeich
Adressen:
1. Stadtverwaltung Witzwort
Hauptstraße 1
25821 Witzwort
2. Einwohnermeldeamt Witzwort
Dorfstraße 15
25821 Witzwort
3. Finanzamt Witzwort
Bahnhofstraße 10
25821 Witzwort
Gemeinde Witzwort – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.