Witzwort (dänisch: Vitsvort) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25889
Vorwahl
04864
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Alsenhof, Blockhaus, Fleudenberg, Flöhdorf, Heimoordeich, Heimoorkoog, Jordan, Kringelkrug, Moordeich, Nordende, Ohlfeld, Pinn, Reimersbude, Sand, Sandhak, Sden, Tartarenberg, Walldeich, Alsenhof, Blockhaus, Fleudenberg, Flöhdorf, Heimoordeich, Heimoorkoog, Jordan, Kringelkrug, Moordeich, Nordende, Ohlfeld, Pinn, Reimersbude, Sand, Sandhak, Süden, Tartarenberg, Walldeich
Adressen:
1. Stadtverwaltung Witzwort
Hauptstraße 1
25821 Witzwort
2. Einwohnermeldeamt Witzwort
Dorfstraße 15
25821 Witzwort
3. Finanzamt Witzwort
Bahnhofstraße 10
25821 Witzwort
Gemeinde Witzwort – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.