Wöhrden, bis zum 1
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
1263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25797
Vorwahl
04839
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bruhnsdorf, Büttlerdeich, Edemannswurth, Großbüttel, Nannemannshusen, Neuenkrug, Neuenwisch, Nixdorf, Poppenhusen, Sachsenbande, Wackenhusen, Walle, Wellinghusen, Wöhrdenerhafen
Adressen:
1. Gemeinde Wöhrden, Hauptstraße 27, 25797 Wöhrden
2. Amtsgericht Heide, An der Mühle 3, 25746 Heide
3. Kreisverwaltung Dithmarschen, Mühlendamm 8, 25746 Heide
Gemeinde Wöhrden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.