Wöhrden, bis zum 1
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
1263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25797
Vorwahl
04839
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bruhnsdorf, Büttlerdeich, Edemannswurth, Großbüttel, Nannemannshusen, Neuenkrug, Neuenwisch, Nixdorf, Poppenhusen, Sachsenbande, Wackenhusen, Walle, Wellinghusen, Wöhrdenerhafen
Adressen:
1. Gemeinde Wöhrden, Hauptstraße 27, 25797 Wöhrden
2. Amtsgericht Heide, An der Mühle 3, 25746 Heide
3. Kreisverwaltung Dithmarschen, Mühlendamm 8, 25746 Heide
Gemeinde Wöhrden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.