Sehenswürdigkeiten der Stadt sind unter anderem der Marktplatz mit den alten Fachwerkhäusern und dem Hexenturm, die mittelalterliche Stadtbefestigung mit dem Stadtturm, die Burgruine Schmachtenberg in den Weinbergen, die Wallfahrtskirche „Zeiler Käppele“ auf dem Kapellenberg oder die vielen kleinen „Grabengärten“ (Schrebergärten) entlang der alten Stadtmauer
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
5621 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97475
Vorwahl
09524
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Rathaus Zeil am Main
Hauptstraße 2
97475 Zeil am Main
2. Ordnungsamt Zeil am Main
Hauptstraße 2
97475 Zeil am Main
3. Finanzamt Haßfurt
Hauptstraße 28
97437 Haßfurt
Gemeinde Zeil am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.