Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Knetzgau

Knetzgau ist eine Gemeinde im Landkreis Haßberge im Osten des bayerischen Regierungsbezirks Unterfranken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
6497 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97478
Vorwahlen
09527, 09529, 09528
Adresse der Gemeinde
Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau
Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau 97478 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Knetzgau
Hauptstraße 1
97569 Knetzgau

2. Finanzamt Bamberg
Am Kranen 10
96049 Bamberg

3. Landratsamt Haßberge
An den Bachwiesen 1
97437 Haßfurt
Gemeinde Knetzgau – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.