Zimmern ist eine Gemeinde im Norden des Saale-Holzland-Kreises und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg.
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
193 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07778
Vorwahl
036427
Adresse der Gemeindeverwaltung
Ortsteile
Ameringshub, Aspenhof, Biering, Egglhof, Folgerberg, Forst, Gschwand, Haupold, Henghub, Hörathal,GemTann, Holzau, Holzen, Leipoldsöd, Loh, Ritzing, Steinbach, Stöckl, Uhlberg, Weiherhäusl, Weingold, Zimmerwaldhäuser, Ameringshub, Aspenhof, Biering, Egglhof, Folgerberg, Forst, Gschwand, Haupold, Henghub, Holzau, Holzen, Leipoldsöd, Loh, Ritzing, Steinbach, Stöckl, Uhlberg, Weiherhäusl, Weingold
Adressen:
1. Rathaus Zimmern
Hauptstraße 1
78441 Konstanz
2. Ordnungsamt Zimmern
Bahnhofstraße 10
78470 Wangen
3. Bürgeramt Zimmern
Dorfstraße 5
78330 Wangen im Allgäu
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.