Zimmern ist eine Gemeinde im Norden des Saale-Holzland-Kreises und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg.
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
193 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07778
Vorwahl
036427
Adresse der Gemeindeverwaltung
Ortsteile
Ameringshub, Aspenhof, Biering, Egglhof, Folgerberg, Forst, Gschwand, Haupold, Henghub, Hörathal,GemTann, Holzau, Holzen, Leipoldsöd, Loh, Ritzing, Steinbach, Stöckl, Uhlberg, Weiherhäusl, Weingold, Zimmerwaldhäuser, Ameringshub, Aspenhof, Biering, Egglhof, Folgerberg, Forst, Gschwand, Haupold, Henghub, Holzau, Holzen, Leipoldsöd, Loh, Ritzing, Steinbach, Stöckl, Uhlberg, Weiherhäusl, Weingold
Adressen:
1. Rathaus Zimmern
Hauptstraße 1
78441 Konstanz
2. Ordnungsamt Zimmern
Bahnhofstraße 10
78470 Wangen
3. Bürgeramt Zimmern
Dorfstraße 5
78330 Wangen im Allgäu
Gemeinde Zimmern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.