Zossen (niedersorbisch Sosny) ist eine amtsfreie Stadt im Landkreis Teltow-Fläming (Brandenburg).
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Teltow-Fläming                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
20.130 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
15806                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
03377, 033731 (Nunsdorf), 033769 (Kallinchen), 033702 (Lindenbrück, Wünsdorf)                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Trompeterhaus, Trompeterhaus                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Zossen  
   Karl-Marx-Str. 1  
   15806 Zossen
2. Ordnungsamt Zossen  
   Karl-Marx-Str. 1  
   15806 Zossen
3. Bürgeramt Zossen  
   Karl-Marx-Str. 1  
   15806 Zossen
                        
                        
                            
                                Gemeinde Zossen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung