Zossen (niedersorbisch Sosny) ist eine amtsfreie Stadt im Landkreis Teltow-Fläming (Brandenburg).
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
20.130 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15806
Vorwahlen
03377, 033731 (Nunsdorf), 033769 (Kallinchen), 033702 (Lindenbrück, Wünsdorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Trompeterhaus, Trompeterhaus
Adressen:
1. Stadt Zossen
Karl-Marx-Str. 1
15806 Zossen
2. Ordnungsamt Zossen
Karl-Marx-Str. 1
15806 Zossen
3. Bürgeramt Zossen
Karl-Marx-Str. 1
15806 Zossen
Gemeinde Zossen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.