Zwiesel ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Regen und seit 1972 ein staatlich anerkannter Luftkurort
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
8984 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94227
Vorwahl
09922
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ableg, Außenried, Bärnzell, Burgstall, Glasberg, Griesbach, Innenried, Lichtenthal, Lindbergmhle, Oberlindbergmhle, Paulisäge, Reisachmhle, Scheuereck, Schleicher, Zwieselberg, Ableg, Außenried, Bärnzell, Burgstall, Glasberg, Griesbach, Innenried, Lichtenthal, Lindbergmühle, Oberlindbergmühle, Paulisäge, Reisachmühle, Scheuereck, Schleicher, Zwieselberg
Adressen:
Stadtverwaltung Zwiesel
Am Rathaus 1
94227 Zwiesel
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Schwabenstraße 24
94227 Zwiesel
Landratsamt Regen
Wiesenstraße 1
94209 Regen
Gemeinde Zwiesel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung