Der Name der Stadt wurde vom bajuwarischen Wortstamm zwisl abgeleitet, der die Form einer Gabelung bezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
8984 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94227
Vorwahl
09922
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ableg, Außenried, Bärnzell, Burgstall, Glasberg, Griesbach, Innenried, Lichtenthal, Lindbergmhle, Oberlindbergmhle, Paulisäge, Reisachmhle, Scheuereck, Schleicher, Zwieselberg, Ableg, Außenried, Bärnzell, Burgstall, Glasberg, Griesbach, Innenried, Lichtenthal, Lindbergmühle, Oberlindbergmühle, Paulisäge, Reisachmühle, Scheuereck, Schleicher, Zwieselberg
Adressen:
Stadtverwaltung Zwiesel
Am Rathaus 1
94227 Zwiesel
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Schwabenstraße 24
94227 Zwiesel
Landratsamt Regen
Wiesenstraße 1
94209 Regen
Gemeinde Zwiesel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.