Zwiesel ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Regen und seit 1972 ein staatlich anerkannter Luftkurort
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
8984 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94227
Vorwahl
09922
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ableg, Außenried, Bärnzell, Burgstall, Glasberg, Griesbach, Innenried, Lichtenthal, Lindbergmhle, Oberlindbergmhle, Paulisäge, Reisachmhle, Scheuereck, Schleicher, Zwieselberg, Ableg, Außenried, Bärnzell, Burgstall, Glasberg, Griesbach, Innenried, Lichtenthal, Lindbergmühle, Oberlindbergmühle, Paulisäge, Reisachmühle, Scheuereck, Schleicher, Zwieselberg
Adressen:
Stadtverwaltung Zwiesel
Am Rathaus 1
94227 Zwiesel
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Schwabenstraße 24
94227 Zwiesel
Landratsamt Regen
Wiesenstraße 1
94209 Regen
Gemeinde Zwiesel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.