Nach ersten Besiedlungen in geschichtlicher Zeit unter den Römern entwickelte sich die am Limes gelegene Stadt ab dem 11. Öhringen ist eine Stadt im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs, etwa 25 km östlich von Heilbronn gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
25.049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74613
Vorwahlen
07941, 07948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Obermaßholderbach, Platzhof, Sonnenburg, Untermaßholderbach, Weidenhof
Gemeinde Öhringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Öhringen wird der Bebauungsplan „Wammesfeld“ aktuell entwickelt, um den Bedarf an gewerblichen Bauflächen zu decken. Es sind etwa 16,27 ha Gewerbegebietsflächen, 1,51 ha Erschließungsflächen, 3,20 ha Grünflächen und 1,31 ha Flächen für Ausgleichsmaßnahmen geplant. Die Stadt Öhringen muss wegen des hohen Bedarfs landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, da innerörtliche Flächenpotentiale und Baulücken nicht ausreichen. Ein raumordnerischer Vertrag mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken ist in Vorbereitung, um die planerische Entwicklung zu ermöglichen und Ausgleichsmaßnahmen für geschützte Biotope zu gewährleisten.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.