Nach ersten Besiedlungen in geschichtlicher Zeit unter den Römern entwickelte sich die am Limes gelegene Stadt ab dem 11. Erstmals erwähnt wurde die Stadt im auf das Jahr 1037 datierten Öhringer Stiftungsbrief als Oringowe
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
25.049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74613
Vorwahlen
07941, 07948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Obermaßholderbach, Platzhof, Sonnenburg, Untermaßholderbach, Weidenhof
Gemeinde Öhringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Öhringen wird der Bebauungsplan „Wammesfeld“ aktuell entwickelt, um den Bedarf an gewerblichen Bauflächen zu decken. Es sind etwa 16,27 ha Gewerbegebietsflächen, 1,51 ha Erschließungsflächen, 3,20 ha Grünflächen und 1,31 ha Flächen für Ausgleichsmaßnahmen geplant. Die Stadt Öhringen muss wegen des hohen Bedarfs landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, da innerörtliche Flächenpotentiale und Baulücken nicht ausreichen. Ein raumordnerischer Vertrag mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken ist in Vorbereitung, um die planerische Entwicklung zu ermöglichen und Ausgleichsmaßnahmen für geschützte Biotope zu gewährleisten.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.