Die Stadt Ahaus ( Aussprache?/i) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
39.658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48683
Vorwahlen
02561, 02567
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ammeln, Ammeln-Kapelle, Ammeln, Ammeln-Kapelle
Gemeinde Ahaus – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Wessum entsteht mittelfristig ein Neubaugebiet mit ca. 150 Baugrundstücken, der Bebauungsplan befindet sich noch im Verfahren.
- Laufende Baumaßnahmen und Planungen umfassen den Endausbau der Gewerbegebietsstraße Padies und den Ausbau des B-Plangebietes Nr. 37, Wüllen-Nord.
- Die Umgestaltung der Wallstraße ist im Gange, um den Raum in der Innenstadt neu zu gestalten.
- Weitere Projekte wie der Neubau der Kita Wilde Wiese und der Mensa am Josef-Cardijn-Haus sind ebenfalls in Planung oder im Bau.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.