Die Stadt Stadtlohn (plattdeutsch Stadlaun) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Kreis
Einwohner
20.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48703
Vorwahl
02563
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Almsick, AmEsch, Berkelhook, Bockwinkel, Breul, Bren, Estern, Estern-Bren, Feldkamp, Hegebrock, Hengeler-Wendfeld, Hilgenberg, Hordt, Hundewick, Immingfeld, Linward, Losberg, Wenning, Wenningfeld, Wessendorf, Almsick, AmEsch, Berkelhook, Bockwinkel, Breul, Büren, Estern, Estern-Büren, Feldkamp, Hegebrock, Hengeler-Wendfeld, Hilgenberg, Hordt, Hundewick, Immingfeld, Linward, Losberg, Wenning, Wenningfeld, Wessendorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stadtlohn
Rathausplatz 1
48703 Stadtlohn
2. Bürgerbüro Stadtlohn
Rathausplatz 1
48703 Stadtlohn
3. Ordnungsamt Stadtlohn
Rathausplatz 1
48703 Stadtlohn
Gemeinde Stadtlohn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.