Heek ist eine Gemeinde im westlichen Münsterland im Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8628 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48619
Vorwahl
02568
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heek, Hauptstraße 20, 48619 Heek
2. Bürgeramt Heek, Hauptstraße 20, 48619 Heek
3. Ordnungsamt Heek, Hauptstraße 20, 48619 Heek
Gemeinde Heek – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Heek arbeitet weiter an der Entwicklung des Baugebiets Pfingsfeld. Hierbei wurden Umweltuntersuchungen durchgeführt, bei denen keine Kiebitze, aber Nachtigall, Steinkäuze, Star und Gartenrotschwanz festgestellt wurden. Ein Funktionsausgleich in einer Größenordnung von 2 – 5 ha ist geplant. Die Begründungen für die Bebauungspläne Pfingsfeld und Sanderskamp werden derzeit erstellt, mit dem Fokus auf die Notwendigkeit der Ausweisung neuer Bauflächen. Die notwendigen Bebauungspläne sollten ursprünglich im 2. Halbjahr 2022 vorliegen, jedoch gibt es noch keine finalen Ergebnisse due zu Personalengpässen.
Zusätzlich wurde für den Gewerbepark Heek - West III ein Bebauungsplan mit Stand vom 13.01.2017 bestätigt, und es gibt Pläne für den Neubau einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für Ölabscheiderinhalte und Schlämme, für die im September 2024 eine Genehmigung erteilt wurde.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.