Die Stadt Vreden (plattdeutsch Vrene) liegt im westlichen Münsterland, im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
22.758 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48691
Vorwahlen
02564, 02567
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Doemern, Ellewick, Gaxel, Großemast, Kleinemast, Köckelwick, Krosewick, Lnten, Wennewick, Zwillbrock, Doemern, Ellewick, Gaxel, Großemast, Kleinemast, Köckelwick, Krosewick, Lünten, Wennewick, Zwillbrock
Adressen:
1. Stadt Vreden
Rathausplatz 1
48691 Vreden
2. Bürgeramt Vreden
Rathausplatz 1
48691 Vreden
3. Finanzamt Borken
Wilhelmstraße 16
46325 Borken
Gemeinde Vreden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.