Die Stadt Vreden (plattdeutsch Vrene) liegt im westlichen Münsterland, im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
22.758 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48691
Vorwahlen
02564, 02567
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Doemern, Ellewick, Gaxel, Großemast, Kleinemast, Köckelwick, Krosewick, Lnten, Wennewick, Zwillbrock, Doemern, Ellewick, Gaxel, Großemast, Kleinemast, Köckelwick, Krosewick, Lünten, Wennewick, Zwillbrock
Adressen:
1. Stadt Vreden
Rathausplatz 1
48691 Vreden
2. Bürgeramt Vreden
Rathausplatz 1
48691 Vreden
3. Finanzamt Borken
Wilhelmstraße 16
46325 Borken
Gemeinde Vreden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.