Bissendorf ist eine Gemeinde im Zentrum des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen mit den größeren Ortsteilen Bissendorf, Schledehausen und Wissingen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
14.680 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49143
Vorwahl
05402
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Achelriede, Cronsundern, Himbergen, Stockum, Uphausen-Eistrup, Wennebostel, Achelriede, Cronsundern, Himbergen, Stockum, Uphausen-Eistrup, Wennebostel
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 12:00 - 16:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bissendorf plant trotz zahlreicher Einwände die 45. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Ausweisung von Gewerbegebieten im Natberger Feld vorsieht. Die Einwender befürchten Beeinträchtigungen durch Lärm, Verkehr, Staub und Gerüche, sowie negative Auswirkungen auf die Grundwasserqualität und die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Trotz dieser Bedenken sieht die Gemeinde keine unzumutbaren oder unzulässigen Beeinträchtigungen und plant, das Verfahren fortzuführen. Es gibt auch Kritik an der Planung wegen Widerspruchs zum Regionalen Raumordnungsprogramm und zum Gemeindeentwicklungsplan. Die Gemeinde argumentiert, dass keine alternativen Gewerbegebiete verfügbar sind und die Arbeitsplatzsituation gesichert sei.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.