Bissendorf ist eine Gemeinde im Zentrum des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen mit den größeren Ortsteilen Bissendorf, Schledehausen und Wissingen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.680 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49143
Vorwahl
05402
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Achelriede, Cronsundern, Himbergen, Stockum, Uphausen-Eistrup, Wennebostel, Achelriede, Cronsundern, Himbergen, Stockum, Uphausen-Eistrup, Wennebostel
Gemeinde Bissendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bissendorf plant trotz zahlreicher Einwände die 45. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Ausweisung von Gewerbegebieten im Natberger Feld vorsieht. Die Einwender befürchten Beeinträchtigungen durch Lärm, Verkehr, Staub und Gerüche, sowie negative Auswirkungen auf die Grundwasserqualität und die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Trotz dieser Bedenken sieht die Gemeinde keine unzumutbaren oder unzulässigen Beeinträchtigungen und plant, das Verfahren fortzuführen. Es gibt auch Kritik an der Planung wegen Widerspruchs zum Regionalen Raumordnungsprogramm und zum Gemeindeentwicklungsplan. Die Gemeinde argumentiert, dass keine alternativen Gewerbegebiete verfügbar sind und die Arbeitsplatzsituation gesichert sei.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.