Die kreisfreie Großstadt Bottrop liegt im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen. Verwaltungsmäßig gehört sie zum Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
117.311 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46236–46244
Vorwahlen
02041, 02045
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bottrop – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat am 5. November 2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 4.10/27 „Hans-Böckler-Straße / Böckenhoffstraße“ aufzustellen. Dieser Planbereich umfasst ein Gebiet östlich der Hans-Böckler-Straße und nördlich der Böckenhoffstraße und dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und den Bau eines Wohngebäudes.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.