Bretten ist eine Stadt im westlichen Kraichgau, etwa 23 km nordöstlich von Karlsruhe in Baden-Württemberg. Seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
29.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75015
Vorwahlen
07252, 07258
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergmhle, Bergmühle
Gemeinde Bretten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Bretten hat die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Rechbergklinik Bretten/Wohnen“ einstimmig beschlossen. Die Fläche wird von 2,98 auf 3,5 Hektar erweitert und umfasst ein allgemeines Wohngebiet, ein Gesundheitszentrum, ein Ärztehaus und ein Sterilisationszentrum für Medizinprodukte.
Zudem wurde der Bebauungsplan „In den Langwiesen“ in Gölshausen abgeschlossen, ermöglicht den Bau von 19 Reihenhäusern.
Der Bebauungsplan „Beim Weiherbrunnen“ in Bauerbach ist in der letzten Anhörung und sieht Reihen-, Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser vor.
Innerstädtisches Wohnen entsteht am früheren Lidl-Standort in der Kernstadt mit etwa 20 Wohnungen über einem neuen Einkaufsmarkt.
Die Planung für das Wohngebiet Katzhälde steht für 2024 an, im Zusammenhang mit der geplanten Gartenschau 2031.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.