Januar 1975 ist Bretten Große Kreisstadt. Sie ist nach Bruchsal und Ettlingen die drittgrößte Stadt des Landkreises Karlsruhe und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
29.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75015
Vorwahlen
07252, 07258
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergmhle, Bergmühle
Gemeinde Bretten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Bretten hat die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Rechbergklinik Bretten/Wohnen“ einstimmig beschlossen. Die Fläche wird von 2,98 auf 3,5 Hektar erweitert und umfasst ein allgemeines Wohngebiet, ein Gesundheitszentrum, ein Ärztehaus und ein Sterilisationszentrum für Medizinprodukte.
Zudem wurde der Bebauungsplan „In den Langwiesen“ in Gölshausen abgeschlossen, ermöglicht den Bau von 19 Reihenhäusern.
Der Bebauungsplan „Beim Weiherbrunnen“ in Bauerbach ist in der letzten Anhörung und sieht Reihen-, Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser vor.
Innerstädtisches Wohnen entsteht am früheren Lidl-Standort in der Kernstadt mit etwa 20 Wohnungen über einem neuen Einkaufsmarkt.
Die Planung für das Wohngebiet Katzhälde steht für 2024 an, im Zusammenhang mit der geplanten Gartenschau 2031.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung