Januar 1975 ist Bretten Große Kreisstadt. Seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
29.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75015
Vorwahlen
07252, 07258
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergmhle, Bergmühle
Gemeinde Bretten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Bretten hat die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Rechbergklinik Bretten/Wohnen“ einstimmig beschlossen. Die Fläche wird von 2,98 auf 3,5 Hektar erweitert und umfasst ein allgemeines Wohngebiet, ein Gesundheitszentrum, ein Ärztehaus und ein Sterilisationszentrum für Medizinprodukte.
Zudem wurde der Bebauungsplan „In den Langwiesen“ in Gölshausen abgeschlossen, ermöglicht den Bau von 19 Reihenhäusern.
Der Bebauungsplan „Beim Weiherbrunnen“ in Bauerbach ist in der letzten Anhörung und sieht Reihen-, Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser vor.
Innerstädtisches Wohnen entsteht am früheren Lidl-Standort in der Kernstadt mit etwa 20 Wohnungen über einem neuen Einkaufsmarkt.
Die Planung für das Wohngebiet Katzhälde steht für 2024 an, im Zusammenhang mit der geplanten Gartenschau 2031.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.