Bretten ist eine Stadt im westlichen Kraichgau, etwa 23 km nordöstlich von Karlsruhe in Baden-Württemberg. Januar 1975 ist Bretten Große Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
29.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75015
Vorwahlen
07252, 07258
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergmhle, Bergmühle
Gemeinde Bretten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Bretten hat die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Rechbergklinik Bretten/Wohnen“ einstimmig beschlossen. Die Fläche wird von 2,98 auf 3,5 Hektar erweitert und umfasst ein allgemeines Wohngebiet, ein Gesundheitszentrum, ein Ärztehaus und ein Sterilisationszentrum für Medizinprodukte.
Zudem wurde der Bebauungsplan „In den Langwiesen“ in Gölshausen abgeschlossen, ermöglicht den Bau von 19 Reihenhäusern.
Der Bebauungsplan „Beim Weiherbrunnen“ in Bauerbach ist in der letzten Anhörung und sieht Reihen-, Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser vor.
Innerstädtisches Wohnen entsteht am früheren Lidl-Standort in der Kernstadt mit etwa 20 Wohnungen über einem neuen Einkaufsmarkt.
Die Planung für das Wohngebiet Katzhälde steht für 2024 an, im Zusammenhang mit der geplanten Gartenschau 2031.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.