Crailsheim (im regionalen Dialekt [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈgʀaːlsɘ]) ist eine Stadt im Nordosten des Landes Baden-Württemberg etwa 32 km östlich von Schwäbisch Hall und 40 km südwestlich von Ansbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
34.862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74564, 74597
Vorwahlen
07951, 07954, 07904
Adresse derGroße Kreisstadtverwaltung
Website
Ortsteile
Fallteich, Holzmhle, Rotmhle, Sauerbronnen, Fallteich, Holzmühle, Rotmühle, Sauerbronnen
Gemeinde Crailsheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
In Crailsheim wird östlich des Volksfestplatzes ein neues Wohnquartier entwickelt, das ein achtstöckiges Hochhaus und zwei weitere Mehrfamilienhäuser umfasst. Weitere fünf Wohnhäuser mit rund 87 Wohneinheiten sind geplant. Dieses Projekt soll zwischen dem Schönebürgstadion und dem Volksfestplatz realisiert werden und inkludiert den Bau eines kleinen Parks.
Zusätzlich wird im Gebiet Sauerbronnen I ein Ärztehaus mit artverwandtem Einzelhandel und zusätzlichen Wohneinheiten gebaut, um die medizinische Versorgung in Crailsheim zu verbessern und innenstadtnahen Wohnraum zu schaffen. Das Gebiet liegt am Rand der Kernstadt, direkt an der Haller Straße, und soll an bestehende Infrastrukturen anknüpfen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.