Cölbe ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
6508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35091
Vorwahlen
06421, 06427
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Cölbe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage im Ortsteil Schönstadt.
- Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5.21 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Junger Hain“ sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes Nr. 5.21.
- Billigung der aktualisierten Entwurfsunterlagen für die Erweiterung der Baufläche für die Errichtung einer Rettungswache durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. im Ortsteil Bürgeln.
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Bürgeln.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.