Dallgow-Döberitz [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈdalgoː-] ist eine amtsfreie Gemeinde im Osten des Landkreises Havelland in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
10.415 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14624
Vorwahl
03322
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Dallgow-Döberitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Dallgow-Döberitz betreffen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan E 46 “Karls” in der Gemeinde Wustermark, aber mit Auswirkungen auf Dallgow-Döberitz. Dieser Plan wurde am 17. Dezember 2024 einstimmig von den Gemeindevertretern angenommen und umfasst eine 78 Hektar große Fläche für das Karls-Feriendorf, den Bibi & Tina Freizeitpark, das Funbad, und den Karls Campus.
Zudem hat die HELMA Wohnungsbau GmbH zwei neue Wohngebiete in Dallgow-Döberitz entwickelt, eines am Wiesenblick und eines am Königsgraben, mit individuell geplanten Häusern und Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenanlagen und Spielplätzen.
Weitere Informationen sind über die geplante Bauleitplanung und kommunale Grundstücksangebote der Gemeinde Dallgow-Döberitz verfügbar.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.