Die neue Großgemeinde ist aus den früheren Gemeinden Benzendorf, Eckenhaid, Eschenau mit Oberschöllenbach, Forth mit Frohnhof, Herpersdorf und Unterschöllenbach entstanden. Der Markt Eckental liegt in Mittelfranken im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Juli 1972 zur Gemeindefusion
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
14.642 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90542
Vorwahlen
09126, 09192
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brand, Brand
Gemeinde Eckental – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markt Eckental hat einen Bebauungsplan für die Erweiterung von Wohnbauflächen nördlich der Dr.-Rolf-Filler-Straße und westlich der Kreisstraße ERH 9 aufgestellt. Dieser Plan zielt auf die Sicherung von Bauflächen für private Wohngebäude und die Errichtung einer Seniorenwohn- und -pflegeeinrichtung. Der Plan wurde im Juli 2024 beschlossen und umfasst Maßnahmen zur Innenentwicklung, um den Nachfragebedarf an Bauland zu mildern und die lokale Wirtschaft zu stärken. Es sind umweltbezogene Gutachten und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.