Obertrubach ist eine Gemeinde im Landkreis Forchheim (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91286
Vorwahl
09245
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hackermhle, Herzogwind, Hundsdorf, Möchs, Neudorf, Reichelsmhle, Schlöttermhle, Sorg, Wolfsberg, Ziegelmhle, Hackermühle, Herzogwind, Hundsdorf, Möchs, Neudorf, Reichelsmühle, Schlöttermühle, Sorg, Wolfsberg, Ziegelmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obertrubach, Hauptstraße 1, 91286 Obertrubach
2. Ordnungsamt Obertrubach, Hauptstraße 1, 91286 Obertrubach
3. Finanzamt Pegnitz, An den Bachwiesen 1, 95452 Pegnitz
Gemeinde Obertrubach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.