Ettlingen ist eine Stadt südlich von Karlsruhe in Baden-Württemberg. Seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
39.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76275, 76359
Vorwahl
07243
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ettlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet am nördlichen Ortsrand von Ettlingen-Schluttenbach, known as Quartier Schluttenbach, ist in der finalen Phase. Es wird eine Einwohnerversammlung am 02.02.2023 durchgeführt, und im Frühjahr 2024 ist der Beschluss zur Billigung des Bebauungsplans und die Offenlage geplant. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und die Ausschreibung der Erschließungsplanung sind für den Herbst 2024 vorgesehen.
- Für den Bebauungsplan "Lange Straße Nord" ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs von 02.08. bis 13.09.2024 geplant.
- Weitere Bebauungspläne, wie der für die "Pforzheimer Straße 112" und "Eiswiese - Bioabfallvergärungsanlage (BAVA)", sind ebenfalls in verschiedenen Phasen des Verfahrens und haben ebenfalls öffentliche Auslegungen und Stellungnahmefristen in 2024.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.