Durmersheim ist eine 12 km südwestlich von Karlsruhe gelegene Gemeinde
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.067 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76448
Vorwahl
07245
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Durmersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Durmersheim umfassen verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne und Änderungen, wie zum Beispiel:
- Die 7. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet südlich der Malscher Straße.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans für das Schul- und Kulturzentrum, einschließlich des Neubaus der Feuerwehrwache.
- Die 3. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Rottlichwald und Brünnelsäcker.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans für die Nördliche Grenzstraße Teilbebauungsplan.
- Die 8. Änderung des Bebauungsplans für Kirchspitzen I und die 12. Änderung für Kirchspitzen II.
- Die Erweiterung des Gewerbegebiets Nordwest und des Gewerbegebiets südlich der Malscher Straße.
Zusätzlich gibt es aktuelle Satzungsbeschlüsse und öffentliche Auslegungen für verschiedene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan Westendstraße 1. Änderung und den Bebauungsplan Durlacher Straße/Lammstraße/Speyerer Straße.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.