Friedrichshafen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfriːdrɪçshaːfən (lokale und regionale Aussprache) oder frɪdrɪçsˈhaːfən] ist eine große Mittelstadt am nördlichen Ufer des Bodensees und die Kreisstadt des Bodenseekreises, zugleich dessen größte Stadt und nach Konstanz die zweitgrößte Stadt am Bodensee
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
61.561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
88045, 88046, 88048
Vorwahlen
07541, 07544, 07546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Fischbach, Fischbach
Gemeinde Friedrichshafen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Friedrichshafen läuft derzeit die Konzeptvergabe für das Baugebiet Lachenäcker in Kluftern, wo etwa 80 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geplant sind. Ein weiteres neues Baugebiet ist Reinachweg-Süd, das Einfamilien-, Doppelhäuser und Geschosswohnungsbau kombiniert und eine zentrale Grünfläche mit Spielplatz sowie nachhaltige Bauweise umfasst. Der Satzungsbeschluss für Reinachweg-Süd ist für Herbst 2025 geplant, die Erschließungsarbeiten sollen ab Frühjahr 2026 beginnen.
Im Baugebiet Kreuzlinger Straße in Friedrichshafen-Hirschlatt sind 120 neue Wohnungen geplant, bestehend aus zehn Mehrfamilienhäusern, 14 Reihenhäusern und bis zu 28 Doppelhaushälften. Der Satzungsbeschluss hierfür ist für 2029 geplant.
Zudem wird das Gebiet Steinäcker-Süd in Friedrichshafen-Fischbach entwickelt, wo auf etwa 11.000 Quadratmetern Wohnhäuser vorgesehen sind, aber das Verfahren noch nicht gestartet wurde und der Bebauungsplan bis Ende 2029 stehen könnte.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.