Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Friedrichshafen

Friedrichshafen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfriːdrɪçshaːfən (lokale und regionale Aussprache) oder frɪdrɪçsˈhaːfən] ist eine große Mittelstadt am nördlichen Ufer des Bodensees und die Kreisstadt des Bodenseekreises, zugleich dessen größte Stadt und nach Konstanz die zweitgrößte Stadt am Bodensee
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
61.561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
88045, 88046, 88048
Vorwahlen
07541, 07544, 07546
Adresse der Stadtverwaltung
Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen
Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen 88045 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Fischbach, Fischbach
Gemeinde Friedrichshafen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 11:30
  • Dienstag: 08:30 - 11:30
  • Mittwoch: 08:30 - 11:30
  • Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Friedrichshafen läuft derzeit die Konzeptvergabe für das Baugebiet Lachenäcker in Kluftern, wo etwa 80 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geplant sind. Ein weiteres neues Baugebiet ist Reinachweg-Süd, das Einfamilien-, Doppelhäuser und Geschosswohnungsbau kombiniert und eine zentrale Grünfläche mit Spielplatz sowie nachhaltige Bauweise umfasst. Der Satzungsbeschluss für Reinachweg-Süd ist für Herbst 2025 geplant, die Erschließungsarbeiten sollen ab Frühjahr 2026 beginnen.

Im Baugebiet Kreuzlinger Straße in Friedrichshafen-Hirschlatt sind 120 neue Wohnungen geplant, bestehend aus zehn Mehrfamilienhäusern, 14 Reihenhäusern und bis zu 28 Doppelhaushälften. Der Satzungsbeschluss hierfür ist für 2029 geplant.

Zudem wird das Gebiet Steinäcker-Süd in Friedrichshafen-Fischbach entwickelt, wo auf etwa 11.000 Quadratmetern Wohnhäuser vorgesehen sind, aber das Verfahren noch nicht gestartet wurde und der Bebauungsplan bis Ende 2029 stehen könnte.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.