Geisenfeld ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und bildet mit der Gemeinde Ernsgaden die Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85290
Vorwahl
08452
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ainau, Brunn, Eichelberg, Einberg, Furthof, Gaden, Geisenfeldwinden, Gießbel, Holzleiten, Hornlohe, Kolmhof, Lindach, Moosmhle, Nötting, Obereulenthal, Obermettenbach, Oberzell, Parleiten, Ritterswörth, Rottenegg, Schafhof, Scheuerhof, Schillwitzhausen, Schillwitzried, Straßberg, Untereulenthal, Untermettenbach, Unterpindhart, Unterzell, Wasenstadt, Wettermhle, Zell, Ziegelstadel, Ainau, Brunn, Eichelberg, Einberg, Engelbrechtsmünster, Furthof, Gaden
Gemeinde Geisenfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 01.02.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Feilenmoos – 2. Änderung, Sondergebiet Kiesabbau, Recyclingkies, Betonwerk Reisinger“ in der Fassung vom 01.02.2024 als Satzung beschlossen.
Der Stadtrat hat am 10.08.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für das Sondergebiet Solarpark Gaden beschlossen.
Mit Bescheid vom 26.09.2023 hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Rottenegg genehmigt.
Der Bebauungsplan Nr. 108 „An der Hartacker Straße Ilmendorf“ zur Schaffung von neuen Wohnbauflächen wurde am 08.12.2022 beschlossen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.