Geisenfeld ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und bildet mit der Gemeinde Ernsgaden die Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85290
Vorwahl
08452
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ainau, Brunn, Eichelberg, Einberg, Furthof, Gaden, Geisenfeldwinden, Gießbel, Holzleiten, Hornlohe, Kolmhof, Lindach, Moosmhle, Nötting, Obereulenthal, Obermettenbach, Oberzell, Parleiten, Ritterswörth, Rottenegg, Schafhof, Scheuerhof, Schillwitzhausen, Schillwitzried, Straßberg, Untereulenthal, Untermettenbach, Unterpindhart, Unterzell, Wasenstadt, Wettermhle, Zell, Ziegelstadel, Ainau, Brunn, Eichelberg, Einberg, Engelbrechtsmünster, Furthof, Gaden
Gemeinde Geisenfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 01.02.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Feilenmoos – 2. Änderung, Sondergebiet Kiesabbau, Recyclingkies, Betonwerk Reisinger“ in der Fassung vom 01.02.2024 als Satzung beschlossen.
Der Stadtrat hat am 10.08.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für das Sondergebiet Solarpark Gaden beschlossen.
Mit Bescheid vom 26.09.2023 hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Rottenegg genehmigt.
Der Bebauungsplan Nr. 108 „An der Hartacker Straße Ilmendorf“ zur Schaffung von neuen Wohnbauflächen wurde am 08.12.2022 beschlossen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.