Geisenfeld ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und bildet mit der Gemeinde Ernsgaden die Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85290
Vorwahl
08452
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ainau, Brunn, Eichelberg, Einberg, Furthof, Gaden, Geisenfeldwinden, Gießbel, Holzleiten, Hornlohe, Kolmhof, Lindach, Moosmhle, Nötting, Obereulenthal, Obermettenbach, Oberzell, Parleiten, Ritterswörth, Rottenegg, Schafhof, Scheuerhof, Schillwitzhausen, Schillwitzried, Straßberg, Untereulenthal, Untermettenbach, Unterpindhart, Unterzell, Wasenstadt, Wettermhle, Zell, Ziegelstadel, Ainau, Brunn, Eichelberg, Einberg, Engelbrechtsmünster, Furthof, Gaden
Gemeinde Geisenfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 01.02.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Feilenmoos – 2. Änderung, Sondergebiet Kiesabbau, Recyclingkies, Betonwerk Reisinger“ in der Fassung vom 01.02.2024 als Satzung beschlossen.
Der Stadtrat hat am 10.08.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für das Sondergebiet Solarpark Gaden beschlossen.
Mit Bescheid vom 26.09.2023 hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Rottenegg genehmigt.
Der Bebauungsplan Nr. 108 „An der Hartacker Straße Ilmendorf“ zur Schaffung von neuen Wohnbauflächen wurde am 08.12.2022 beschlossen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.