Die Stadt Geldern liegt im unteren Niederrheingebiet im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
33.733 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47608
Vorwahlen
02831, 02832, 02838
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kapellen-Boeckelt, Neufeld, Vernum, Kapellen-Boeckelt, Neufeld, Vernum
Gemeinde Geldern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Geldern plant verschiedene Projekte im Rahmen des Bebauungsplans:
- Die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Am Erlkönig in Walbeck sollen in der ersten Jahreshälfte 2023 starten, mit bis zu 80 Wohneinheiten.
- Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Im Lüßfeld soll im zweiten Halbjahr 2023 Rechtskraft erlangen, mit Erschließungsarbeiten geplant für das zweite Quartal 2024.
- Die Wohnsiedlung im Nierspark, eine 12 Hektar große reine Wohnbebauung, befindet sich in der Bearbeitung des städtebaulichen Konzepts, mit Satzungsbeschluss erwartet in 2024.
- Ein städtebaulicher Rahmenplan Innenstadt ist geplant, der die Themen Grün, Verkehr und Bau- und Nutzungsstrukturen umfasst und in den nächsten Jahren überarbeitet werden soll.
- Die Umgestaltung der Gelderstraße zur Fahrradstraße mit reduzierten Autostellplätzen und mehr Grünflächen ist für 2025 geplant.
- Eine Wohnbauflächenentwicklung am Sportplatz am Brühl ist geplant, basierend auf einem vor einigen Jahren beschlossenen städtebaulichen Konzept.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.