Die Gemeinde Bedburg-Hau liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.033 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47551
Vorwahl
02821
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Huisberden, Huisberden
Gemeinde Bedburg-Hau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bedburg-Hau plant die Umwidmung des Nordteils des LVR-Klinikwaldes in Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete. Hierbei sollen Waldflächen und Rasenflächen mit Einzelbäumen für die Bebauung genutzt werden, was zu einem Bürgerbegehren gegen die Umwandlung von Wald in Bauland geführt hat.
Es gibt mehrere laufende Verfahren für Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan Hau Nr. 29 "Gewerbegebiet Querallee", die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Schneppenbaum Nr. 05 "Hasselt-Süd", die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Hau Nr. 5 "Horionstraße" und die 32. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Hau Nr. 02 "Loo'sche Heide".
Zudem ist die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bedburg-Hau "Am Lindenpuhl" im Aufstellungsverfahren, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Hau Nr. 31 "Am Lindenpuhl".
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.