Guntersblum ist eine knapp 4000 Einwohner zählende Ortsgemeinde im Rhein-Main-Gebiet im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Juli 2014 gehört Guntersblum der Verbandsgemeinde Rhein-Selz an, die ihren Verwaltungssitz in Oppenheim hat. In Guntersblum befindet sich eine Verwaltungsstelle der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
3924 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67583
Vorwahl
06249
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Algersweg, Flutfang, Rheinfähre, Algersweg, Flutfang, Rheinfähre
Gemeinde Guntersblum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.