Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Gärtringen

Gärtringen ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71116
Vorwahl
07034
Adresse der Gemeinde
Rohrweg 2, 71116 Gärtringen
Rohrweg 2, 71116 Gärtringen 71116 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Waldhöfe
Gemeinde Gärtringen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gärtringen hat am 08.10.2024 den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte – Teilbereich 1“ und die dazu gehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Plan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Zudem wurde am 05.11.2024 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am S-Bahnhof, 2. Änderung“ und der Bebauungsplan „Hauptstraße, Max-Eyth-Straße, Rohrweg, 1. Änderung“ beschlossen. Diese Pläne umfassen Änderungen im Flächennutzungsplan und berücksichtigen various Umwelt- und Naturschutzbelange.

Weiterhin wurde der Aufhebungsbeschluss des Bebauungsplans „Nördlich des Rohrwegs“ (genehmigt am 10.03.1956) im beschleunigten Verfahren gefasst und eine Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen im Gebiet beschlossen.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.