Gärtringen ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71116
Vorwahl
07034
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Waldhöfe
Gemeinde Gärtringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gärtringen hat am 08.10.2024 den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte – Teilbereich 1“ und die dazu gehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Plan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Zudem wurde am 05.11.2024 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am S-Bahnhof, 2. Änderung“ und der Bebauungsplan „Hauptstraße, Max-Eyth-Straße, Rohrweg, 1. Änderung“ beschlossen. Diese Pläne umfassen Änderungen im Flächennutzungsplan und berücksichtigen various Umwelt- und Naturschutzbelange.
Weiterhin wurde der Aufhebungsbeschluss des Bebauungsplans „Nördlich des Rohrwegs“ (genehmigt am 10.03.1956) im beschleunigten Verfahren gefasst und eine Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen im Gebiet beschlossen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.